Strafverteidiger im 'Allgemeinen Strafrecht'

Der Begriff "Allgemeines Strafrecht" ist nicht definiert. Üblicherweise werden damit alle Delikte umschrieben, die im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt sind und nicht in den sogenannten strafrechtlichen Nebengesetzen, wie z. B. dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) oder dem Waffengesetz (WaffG). Gleichwohl setzt auch die Strafverteidigung im "Allgemeinen Strafrecht" ein hohes Maß an Fachwissen und Spezialisierung voraus.

Die Bandbreite des allgemeinen Strafrechts reicht vom Bagatelldelikt - etwa dem einfachen Ladendiebstahl - bis hin zum Kapitalverbrechen - Mord. Dass in der letztgenannten Fallgruppe ein Strafverteidiger unerlässlich ist, liegt auf der Hand. Aber auch bei den weniger gravierenden Delikten kann es oftmals sinnvoll sein, einen Rechtsanwalt für Strafrecht als Verteidiger hinzuzuziehen. Denn gerade im Massengeschäft kommt es den bearbeitenden Staatsanwälten und Richtern in erster Linie auf die "Erledigung" der Akte an. Eine genaue Prüfung des Sachverhalts, ein Anhören auch der Gegenargumente kommen dabei oft zu kurz. Routine und hohe Arbeitsbelastung tun ein Übriges. Hier kann ein Strafverteidiger ein wichtiges Korrektiv sein. Er kann dem Beschuldigten zu seinem Recht verhelfen und dafür Sorge tragen, dass der Beschuldigte auch im Massengeschäft nicht in den sprichwörtlichen Mühlen der Justiz zerrieben wird.

Straftaten im "Allgemeinen Strafrecht":

Zum Allgemeinen Strafrecht zählen beispielsweise folgende Delikte:

  • Betrug
  • Diebstahl, Ladendiebstahl, Einbruchsdiebstahl (schwerer Diebstahl)
  • Hehlerei
  • Unterschlagung
  • Untreue
  • Erpressung
  • Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung
  • Korruption (Bestechung, Bestechlichkeit, Bestechung im geschäftlichen Verkehr)
  • Nötigung
  • Nachstellung ("Stalking")
  • Vergewaltigung, sexueller Mißbrauch, sexuelle Nötigung
  • Raub, räuberischer Diebstahl
  • Sachbeschädigung
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Unfallflucht
  • Brandstiftung
  • Beleidigung, Verleumdung
  • Urkundenfälschung
  • Meineid, uneidliche Falschaussage
Ich verteidige als Rechtsanwalt ausnahmslos in allen Bereichen des "Allgemeinen Strafrechts", unabhängig davon, ob Bagatelldelikt oder Kapitaldelikt. Bitte beachten Sie, dass die obige Aufzählung nicht abschließend ist.