Strafrecht und Strafverfahren
Das Ermittlungsverfahren
Ein Strafverfahren bzw. Ermittlungsverfahren wird eingeleitet, wenn die Staatsanwaltschaft oder die Polizei Kenntnis von einer Straftat erlangt. Das geschieht häufig durch eine Strafanzeige bzw. einen Strafantrag ("man wird angezeigt") oder aber durch Beobachtung bzw. Zufall ("man wird von der Polizei auf frischer Tat erwischt"). Nach Kenntniserlangung wird die Staatsanwaltschaft mithilfe der Polizei versuchen, den Sachverhalt aufzuklären. Diese Aufklärung geschieht im Rahmen des Ermittlungsverfahrens.
Wichtig ist: Als Beschuldigter eines Strafverfahrens haben Sie in "jeder Lage des Verfahrens" das Recht, sich des Beistands eines Verteidigers zu bedienen (§ 137 StPO) - also auch schon im Ermittlungsverfahren. Sie sollten von diesem Recht Gebrauch machen! Warten Sie nicht, bis die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen abgeschlossen hat, sondern suchen Sie sich einen Verteidiger, sobald Sie Kenntnis davon haben, dass gegen Sie ermittelt wird. Eine engagierte Strafverteidigung kann schon im Ermittlungsverfahren sehr wichtige Weichen für das gesamte Verfahren stellen. Häufig ist es auch möglich, eine Einstellung des Verfahrens im Ermittlungsverfahren zu erreichen, so dass es gar nicht erst zu einer Hauptverhandlung kommt. Ein Strafverfahren, dass im Ermittlungsverfahren beendet wird, wird immer ohne Verurteilung beendet! Je früher ein Strafverteidiger seine Arbeit aufnimmt, um das Verfahren zu Ihren Gunsten zu beeinflussen, desto besser.
Durchsuchung, Beschuldigtenvernehmung, Zeugenvernehmung
Zur Aufklärung der Straftat steht der Polizei und der Staatsanwaltschaft ein vielfältiges Instrumentarium zur Verfügung - die wichtigsten sind die Vernehmung des Verdächtigten selbst (Beschuldigtenvernehmung) und die Vernehmung von Zeugen (Zeugenvernehmung). Daneben können weitere Maßnahmen angeordnet werden, wie z. B. die ("Haus-" bzw. "Wohnungs-") Durchsuchung, die körperliche Untersuchung, die Beschlagnahme, die DNA-Analyse, die Telefonüberwachung usw.
Auch bei diesen Maßnahmen haben Sie gemäß § 137 StPO das Recht, einen Strafverteidiger hinzuziehen. Sollten Sie eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung bekommen haben, so empfehle ich dringend, einen im Strafrecht versierten Rechtsanwalt zu kontaktieren - und zwar selbst dann, wenn Sie glauben, dass Ihnen nichts vorzuwerfen ist. Hier werden aus Sicht des Strafverteidigers die häufigsten Fehler gemacht! Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch! Die Befürchtung, man wird es Ihnen als Schuldeingeständnis vorwerfen, wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, ist unberechtigt. Für die Polizei und die Staatsanwaltschaft ist der Umgang mit Rechtsanwälten normal - man weiß, dass sich sowohl "Schuldige" als auch "Unschuldige" der Hilfe eines Anwalts bedienen dürfen und dies regelmäßig auch tun. Machen Sie deshalb als Beschuldigter keine Aussage, ohne sich zuvor von einem Anwalt beraten zu lassen! Sie können Ihre Aussage immer noch zu einem späteren Zeitpunkt machen - die Hoffnung, mit der eigenen Aussage den Sachverhalt aufklären zu können und die Angelegenheit damit früh zu erledigen, hat sich schon allzu oft als trügerisch erwiesen. Deshalb: Sprechen Sie mit einem Anwalt, wenn Sie als Beschuldigter geladen sind. Machen Sie keine Aussagen, die Sie später möglicherweise bereuen.
Auch wenn Sie zur Zeugenvernehmung geladen sind, gibt es oft gute Gründe, vor der Vernehmung einen Anwalt hinzuziehen. Das gilt insbesondere dann, wenn der geladene Zeuge selbst das Opfer der Straftat ist, wenn gegen Angehörige des Zeugen ermittelt wird oder wenn der Zeuge sich durch seine Aussage in die Gefahr einer Strafverfolgung bringt. In den beiden letztgenannten Fällen kommen Zeugnis- bzw. Aussageverweigerungsrechte in Betracht, weil niemand verpflichtet ist, sich selbst oder einen Angehörigen zu belasten. Der Rechtsanwalt als Zeugenbeistand wird Sie über Ihre Rechte aufklären und gegebenenfalls bei der Durchsetzung gegenüber Polizei und Justiz helfen.
Bei einer Hausdurchsuchung bzw. Wohnungsdurchsuchung haben Sie ebenfalls das Recht, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Auch hier gilt: Machen Sie von Ihrem guten Recht Gebrauch! Wenn möglich, wird der kontaktierte Anwalt versuchen, so schnell als möglich zum Durchsuchungsort zu kommen, denn die Recht- und Ordnungsgemäßheit der Durchsuchungsmaßnahmen lässt sich nur vor Ort kontrollieren. Aber auch, wenn die Durchsuchungsmaßnahme schon beendet ist, sollten Sie einen Rechtsanwalt hinzuziehen, damit dieser die Rechtmäßigkeit der Maßnahme und insbesondere die Rechtmäßigkeit der gegebenenfalls durchgeführten Beschlagnahmen überprüfen kann. Darüber hinaus liegt einer Durchsuchung in der Regel ein gravierender Vorwurf zugrunde, sodass es sich schon aus diesem Grund dringend empfiehlt, einen Strafverteidiger zu mandatieren.
Festnahme, Haftbefehl, Verhaftung, Untersuchungshaft
Festnahme, Verhaftung, Haftbefehl, Untersuchungshaft - in welchem juristischen Gewand dieses staatliche Zwangsmittel auch auftaucht: Die Entziehung der Freiheit ist sicherlich der schwerste Eingriff in die Rechte eines Bürgers. Die Haftsituation wird vom Beschuldigten oft als einschneidend erlebt; die Sorge um den Arbeitsplatz, die Familie, die Wohnung und natürlich die drängende Frage, wie lange man in Haft wird bleiben müssen - all dies begründet eine psychisch extrem belastende Situation, die den Beschuldigten für Verteidigungs- und Verhaltensfehler sehr anfällig macht. "U-Haft schafft Rechtskraft" ist unter Staatsanwälten ein geflügeltes Wort. Gemeint ist damit, dass der Beschuldigte in der Untersuchungshaft häufig dem Druck nachgibt, sich geständig einzulassen - oft in dem Glauben, damit die Haftsituation beenden zu können. Außerdem zeigt sich häufig, dass eine lang währende Untersuchungshaft das spätere Strafverfahren zu Ungunsten des Beschuldigten beeinflussen kann - die lange Haft wird nachträglich durch eine höhere Freiheitsstrafe gerechtfertigt.
Ein Untersuchungshäftling sollte daher immer einen Strafverteidiger haben! Wenn ein Verwandter oder Freund von Ihnen festgenommen oder in Untersuchungshaft genommen wurde, nehmen Sie bitte so schnell als möglich Kontakt mit einem Strafverteidiger auf! Oft werden schon in den ersten Stunden nach der Festnahme wichtige Weichen für das gesamte spätere Verfahren gestellt. Im Falle der Festnahme erreichen Sie Rechtsanwalt Popken unter seiner Notrufnummer auch in der Nacht und am Wochenende.