Fachanwalt für Strafrecht in Berlin - Rechtsanwalt Albrecht Popken LL.M.


Rechtsanwalt Albrecht Popken LL. M. ist als Anwalt im Strafrecht, insbesondere als Strafverteidiger in Berlin und in Brandenburg tätig. Er ist Mitglied der 'Berliner Strafverteidiger e. V.', der 'Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins' und des 'Vereins Deutsche Strafverteidiger e. V.'.

Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei von Rechtsanwalt Popken ist die Strafverteidigung im Allgemeinen Strafrecht, im Jugendstrafrecht und im Wirtschaftsstrafrecht. Seine Kanzlei ist auf das Strafrecht spezialisiert, Rechtsanwalt Popken ist deshalb ausschließlich als Anwalt im Strafrecht tätig. Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat ihm den Titel 'Fachanwalt für Strafrecht' verliehen.

Rechtsanwalt im Strafrecht - Strafverteidiger in Berlin


Strafanzeige, Durchsuchung, Festnahme, Untersuchungshaft, Strafbefehl, Anklageschrift, Ermittlungsverfahren - sieht sich der Bürger mit dem Strafrecht konfrontiert, überwiegt in aller Regel die Hilflosigkeit. Das Strafrecht ist für den Beschuldigten schwer zu durchschauen, der Kontakt mit Polizei und Staatsanwaltschaft schüchtert ein, die Sprache der Juristen ist unverständlich. Häufig kennt der Beschuldigte seine Rechte nicht, wenn er sie kennt, weiß er oft nicht, wie man diese Rechte gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht effektiv durchsetzt.

Viele Betroffene machen die frustrierende Erfahrung, dass ihnen im Strafverfahren niemand richtig zugehört hat, dass sich eigentlich niemand für ihre Sicht der Dinge interessiert hat. Die Folgen können - etwa im Falle einer Freiheitsstrafe - fatal sein. Aber auch dann, wenn man "nur" die Zahlung einer Geldauflage akzeptiert hat, allein weil man nicht wusste, wie man sich gegen die Vorwürfe wehrt, ist das Vertrauen in die Jusitz erschüttert.

Der Anwalt im Strafrecht - der Strafverteidiger - hat die Aufgabe, dem Betroffenen in dieser Situation zur Seite zu stehen.

Als Beistand des Beschuldigten ist es Aufgabe des Strafverteidigers, die Rechte des Beschuldigten zu wahren und durchzusetzen, den Beschuldigten zu schützen und ihm zu helfen, gemeinsam mit ihm eine Verteidigungsstrategie zu entwerfen. Dazu gehört auch, ihm den Ablauf des strafrechtlichen Verfahrens genau zu erläutern und ihn gegebenenfalls auf die Hauptverhandlung vorzubereiten.

In seiner Kontrollfunktion überwacht der Strafverteidiger das Strafverfahren und achtet auf die Rechtmäßigkeit, sieht er die Rechte seines Mandanten verletzt, kann er aus eigenem Recht Berufung oder Revision einlegen.

Die Aufklärungsfunktion des Strafverteidigers besteht darin, den Sachverhalt auch zugunsten des Beschuldigten aufzuklären, die entlastenden Tatsachen und die für den Beschuldigten sprechenden Umstände zu ermitteln und im Strafverfahren vorzutragen.

In diesen Funktionen ist der Strafverteidiger streng parteilich - engagierte Strafverteidigung orientiert sich immer alleine an den Interessen des Mandanten.

Spezialisierung: Strafrecht und Strafverteidigung in Berlin


Grundsätzlich kann jeder Rechtsanwalt im Strafrecht bzw. als Strafverteidiger tätig werden - es spricht also eigentlich nichts dagegen, den Rechtsanwalt, den man aus dem letzten Mietrechtsstreit kennt, auch als Anwalt im Strafrecht zu beauftragen. Sehr viele Anwälte bearbeiten alle Rechtsgebiete und nehmen Mandate aus dem Zivilrecht, dem öffentlichen Recht und dem Strafrecht an.

Ich habe mich für meine Kanzlei dafür entschieden, als Anwalt ausschließlich Mandate aus dem Strafrecht zu bearbeiten. Nach meinem Verständnis kann ein Rechtsanwalt mit einer Spezialisierung auf das Strafrecht dem Interesse des Mandanten nach einer optimalen Strafverteidigung am besten gerecht werden.


Nutzen und Kosten der Strafverteidigung


Sehr häufig weiß der Betroffene eines Strafverfahrens nicht, ob überhaupt und vor allem wann es sinnvoll ist, einen Rechtsanwalt für die Strafverteidigung einzuschalten. Auch über die Kosten einer Vertretung im Strafverfahren haben viele entweder gar keine oder aber falsche Vorstellungen.

Das führt dazu, dass viele Mandanten leider zu spät zum Strafverteidiger gehen, nämlich dann, wenn das Ermittlungsverfahren schon abgeschlossen, ein Strafbefehl oder gar eine Anklageschrift in der Welt ist.

Wichtige Weichen werden für die Strafverteidigung aber schon im Ermittlungsverfahren gestellt! Je früher ein Strafverteidiger zurate gezogen wird, desto besser sind häufig die Chancen, im Verfahren eine Einstellung zu erreichen. Deshalb der Ratschlag: Wenn Sie Ärger mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft haben, nehmen Sie so früh wie möglich Kontakt Anwalt für Strafrecht auf. Ein Anruf wegen der Kosten, ein kurzes Gespräch über das Verfahren ist unverbindlich und kann nicht schaden! Warten Sie nicht einfach ab in der Hoffnung, dass sich die Angelegenheit von selbst erledigt - diese Hoffnung hat sich schon oft als trügerisch erwiesen. Das gilt erst recht, wenn Sie als Beschuldigter zur Vernehmung bei der Polizei geladen wurden.

Oft kann ein Strafverteidiger im Ermittlungsverfahren oder noch in der Hauptverhandlung die Einstellung des Verfahrens erreichen - gegebenenfalls gegen die Zahlung einer Geldauflage. Aber auch dann, wenn eine Einstellung im konkreten Verfahren nicht in Betracht kommt, kann eine engagierte Verteidigung oft eine für den Betroffenen sehr viel günstigere Rechtsfolge erreichen. Gelingt dies, dann "lohnt" sich schon deshalb die Beauftragung des Strafverteidigers.

Informieren Sie sich hier über die Kosten der Strafverteidigung.


Strafverteidigung als Pflichtverteidiger


In bestimmten Fällen darf nach dem Gesetz eine Verurteilung nur erfolgen, wenn dem Beschuldigten im Strafverfahren ein Strafverteidiger zur Seite steht. Das sind die Fälle der sogenannten "Notwendigen Verteidigung" - allgemein bekannt als die Pflichtverteidigung. Grundsätzlich kann jeder Rechtsanwalt vom Gericht als Pflichtverteidiger bestellt werden. Allerdings übernehmen nicht alle Anwälte Pflichtverteidigungen, weil die Vergütungsregelungen des RVG für den Pflichtverteidiger geringere Gebühren als für den Wahlverteidiger vorsehen. Nach meinem Verständnis sollte eine engagierte Strafverteidigung aber nicht nur dem wohlsituierten Beschuldigten vorbehalten bleiben - jeder Beschuldigte hat in jeder Lage des Verfahrens das Recht auf den Beistand eines Strafverteidigers (§ 137 StPO). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen übernehme ich deshalb Mandate auch als Pflichtverteidiger.


Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Berlin


Engagierte, kompetente und bezahlbare Strafverteidigung in Berlin und bundesweit. Im gesamten Bereich des Strafrechts stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt gerne zur Seite. Wenn Sie ein strafrechtliches Problem haben, Ärger mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht haben, rufen Sie mich an unter 030 / 330 999 99-0 oder schreiben Sie mir eine Mail: . Meine vollständigen Kontaktdaten finden Sie unter 'Kontakt'.

Albrecht Popken LL. M.
Rechtsanwalt, Berlin